Oftmals wird einem geraden, die Psyche ja außen vor zu lassen, wenn es um WHO OPs geht. Wie alles im Leben, kann man auch hier nicht pauschalisieren.
Es kommt auf die Art der psychischen Probleme an, um es mal ganz klar zu sagen.
Wenn ich im Antrag natürlich erwähne, das ich wegen meines neuen Aussehens und den überschüssigen Hautlappen psychische Probleme habe, ist das wirklich nicht ideal und das sollte man tunlichst unterlassen. Entweder die Krankenkasse oder der MDK raten dir dann eine Therapie an, damit du das aufarbeiten kannst und / oder kommen sofort mit der Absage um die Ecke.
Ergeht es dir so wie mir, dann sollte das natürlich mit in den Antrag einfließen.
Ich bin seit über einem Jahr wegen einer schweren Depression in therapeutischer Behandlung, deren Auslöser die Arbeit ist. Im Zuge meiner akuten Depression und den ganzen Umständen, hat sich dann nach dem Erreichen meines Zielgewichtes eine Ess-Störung ergeben, die sofort mit behandelt wurde.
Bei mir äußerte sich das z.B. so:
Meine Reaktion darauf:
Ihr seht, alles richtig, richtig heftig und nicht mit zu spassen. Mein Verstand wusste zu jeder Zeit, das die Dinge die ich da tue nicht nur falsch, sondern auch gefährlich waren. Und trotzdem war ich nicht in der Lage dazu, anders zu reagieren.
Zum Glück fand ich den Mut, dies meiner Verhaltenstherapeutin einzugestehen und zwar im Detail. Der Öffentlichkeit gestehe ich Details zum aller ersten Mal ein. Damals hätte ich den Mut dazu nicht gehabt.
Meine Ess-Störung ist unter Kontrolle. Ich kann mir das Essen erlauben und ich nehme keine Abführtropfen. Aber, wenn die Waage nicht mein Gewicht anzeigt, esse ich sehr kontrolliert. Ich esse nicht "Nichts", aber eben so kontrolliert, das das Gewicht am nächsten Tag in meinen Augen wieder passt.
Zum Glück gehe ich nicht mehr jeden Tag auf die Waage, sondern lasse es bei zweimal pro Woche gut sein. Zum Glück weiß ich inzwischen, wieviel ich essen kann, das mein Gewicht stabil bleibt. ABER, die Ess-Störung lauert immer in der Nähe. Daher auch ein Attest meiner Verhaltenstherapeutin.
Atteste von:
Von daher: manchmal kann ein Attest, gerade wenn es sich um eine in Therapie befindlicher Ess-Störung geht, von Nutzen sein und sollte der Krankenkasse defintiv mitgegeben werden.
Aus meiner Empfehlung des MDKs geht hervor, das die Ess-Störung bei mir, "mit einer der Gründe" ist, für eine Kostenübernahme.