Meine Gesäßstraffung wurde ja leider nicht genehmigt, weil man beim Antrag keine medizinische Indikation sah. Man befand es für eine Schönheits-OP.
Da muss ich den Fehler in diesem Fall auch ganz klar bei mir selbst suchen. Ich habe mich geschämt ein Bild von meinem Gesäß mit zu schicken. Und ich habe es versäumt, hier ein extra Gutachten bei einem Arzt einzuholen.
In der Regel, wenn man die Kostenzusage oder die Absage von der Krankenkasse erhält, steht im Brief dabei wie lange man Zeit für den Widerspruch hat.
Bei meiner Krankenkasse - der TK - sind es vier Wochen.
Das erste was ich mir nach der Absage für meine Gesäßstraffung besorgt habe, war ein Termin bei einem Facharzt. In meinem Fall war es ein Sportarzt, weil ich eine Entzündung des Steissbeines vermutet habe.
Nach einem Blick auf meine Gesäß hat der Arzt einen beginnenden Druckulkus festgestellt und eine Empfehlung zur Reseketion gegeben, um damit einem chronischen Ulkus vorzubeugen.
Ich habe dann nachfolgenden Brief inkl. Bildern an meine Krankenkasse geschickt. Natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Außerdem habe ich mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, um zu erfahren wie ein Widerspruch bei Ihnen intern abläuft. So wie ich das verstanden habe, laufen solche Widersprüche grundsätzlich wieder über den MDK. Der gleiche Gutachter wie das letzte Mal bekommt den Widerspruch vorgelegt, um erneut eine Prüfung zu übernehmen. Revidiert er seine Meinung von zuvor, geht seine Einschätzung zurück an die Krankenkasse. Bleibt er bei seiner Meinung, wird ein zweiter Gutachter eingeschaltet, der noch einmal unabhängig überprüft.
In der Regel dauert der Widerspruch länger als 5 Wochen, wurde mir heute gesagt. Aber auch ein Widerspruch sollte binnen einiger Wochen abgehandelt sein und sich keine Monate in die Länge ziehen, so die Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse.
Und so harre ich der Dinge die da Kommen und hoffe wieder auf einen positiven Ausgang für mich.